| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Müller Architekten Ingenieure GmbH, Pestalozzistraße 1, 02708 Löbau, Deutschland; Stand 1. März 2010:
§1 Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen werden von der Müller Architekten Ingenieure GmbH, nachfolgend als Auftragnehmer genannt, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übernommen. Dies gilt insbesondere bei der Erstellung von Gebäudeenergieausweisen auch dann, wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.
§2 Vertragsgrundlagen
Mit der eigenverantwortlichen Übersendung der Daten durch den Auftraggeber gemäß des durch den Auftragnehmer bereitgestellten Bestellformulars fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer verbindlich auf einen Gebäudeenergieausweis zu erstellen. Der Auftragnehmer prüft die Angaben auf Vollständigkeit, um sicherzustellen, das ein Gebäudeenergieausweis erstellt werden kann. Mit der Vollständigkeitsbestätigung kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.
§3 Preise
Die im Webauftritt, http://www.energieberatung-mit-energieausweis.de, genannten und ausgewiesenen Preise sind Endpreise, zuzüglich der zur Zeit, Stand 1. März 2010, gültigen Umsatzsteuer von 19%. Die Versandkosten werden angebotsbezogen berechnet und können den jeweiligen Angebot entnommen werden. Es gelten die Preise, die bei Bestätigung der Bestellung des Gebäudeenergieausweises durch den Auftraggeber, im Webauftritt, http://www.energieberatung-mit-energieausweis.de, dokumentiert sind.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt mit der Bestellung des Gebäudeenergieausweises, spätestens jedoch nach Erhalt der Rechnung,
§5 Widerrufsrecht
Bei der Erstellung eines Gebäudeenergieausweises handelt es sich um eine Dienstleistung, welche ausschließlich mit kundenspezifischen Daten erstellt wird. Gemäß BGB §312d ist ein Widerrufsrecht in diesem Fall ausgeschlossen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat. Da dieser Sachverhalt genau vorliegt, gewähren wir für die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises kein Widerrufsrecht.
§6 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht den Vertragsparteien gegenseitig nur zu, wenn die aufzurechnenden Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind, oder von beiden Vertragspartnern unbestritten anerkannt werden.
§7 Lieferung und Fristen
Die Lieferung des Gebäudeenergieausweises erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bestellung. Die Lieferung kann per E-Mail oder an eine Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
§8 Haftungsbeschränkungen
Die Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers beschränkt sich bei fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmen ist diese Art der Haftung ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die genannten Beschränkungen nicht.
§9 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, welche zur Durchführung des Auftrages benötigt werden, werden in maschinenlesbarer Form gespeichert. Die Daten werden vertraulich behandelt. Auf Verlangen des Auftraggebers werden diese nach Erledigung des Auftrages vernichtet bzw. gelöscht. Der Auftraggeber ist mit diesen Regelungen ausdrücklich einverstanden.
§10 Schlußbestimmungen
Streitigkeiten, die aus dem Vetragverhältnis resultieren, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien sind sich darin einig, das das geltende UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist und keine Anwendung findet.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Müller Architekten Ingenieure GmbH, Pestalozzistrasse 1, 02708 Löbau, Deutschland, Stand: 1. März 2010
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geschrieben von: kurtl |
geschrieben von: stmueller |
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