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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Müller Architekten Ingenieure GmbH, Pestalozzistraße 1, 02708 Löbau, Deutschland; Stand 1. März 2010:

 

§1 Geltungsbereich

 

Alle Lieferungen und Leistungen werden von der Müller Architekten Ingenieure GmbH, nachfolgend als Auftragnehmer genannt, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übernommen. Dies gilt insbesondere bei der Erstellung von Gebäudeenergieausweisen auch dann, wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.

Die Müller Architekten Ingenieure GmbH ist berechtigt mittels einer angemessenen Ankündigungsfrist die AGB zu ändern bzw. zu ergänzen. Diese Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

Der Besteller des Gebäudeenergieausweises, nachfolgend als Auftraggeber genannt, ist berechtigt dem geänderten oder ergänzten Bedingungen zu widersprechen. Dies hat jedoch unverzüglich zu erfolgen. Als angemessene Frist gelten 2 Wochen nach Veröffentlichung im Internet als vereinbart. Nach dieser Frist gelten die geänderten oder ergänzten AGB.

Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzenden AGB in Kraft treten sollen. Spätestens bei Bestellung des Gebäudeenergieausweises durch den Auftraggeber erklärt dieser sein ausdrückliches Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Müller Architekten Ingenieure GmbH, Pestalozzistrasse 1, 02708 Löbau, Deutschland.

Mündliche, auch fernmündliche Nebenabreden, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, ansonsten erlangen sie keine Gültigkeit.

 

§2 Vertragsgrundlagen

 

Mit der eigenverantwortlichen Übersendung der Daten durch den Auftraggeber gemäß des durch den Auftragnehmer bereitgestellten Bestellformulars fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer verbindlich auf einen Gebäudeenergieausweis zu erstellen. Der Auftragnehmer prüft die Angaben auf Vollständigkeit, um sicherzustellen, das ein Gebäudeenergieausweis erstellt werden kann. Mit der Vollständigkeitsbestätigung kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die Übermittlung und das korrekte Ausfüllen des Fragebogens verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler am Gebäudeenergieausweis, die auf fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind. Fragen zum Fragebogen klärt der Auftraggeber eigenverantwortlich beim Auftragnehmer vor Ausfüllen des Fragebogens.

Beide Seiten sind sich darüber einig, daß keine Zugangsbestätigung erfolgt. Der Auftragnehmer überprüft die Daten nicht auf dessen Richtigkeit, dies ist alleinige Angelegenheit des Auftraggebers.

Die Ermittlung des Gebäudeenergieausweises erfolgt nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Berechnung eine zertifizierte Software zu benutzen.

Der Auftragnehmer hat des Weiteren das Recht den Auftrag aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Dies wird er dem Auftraggeber spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen per E-Mail mitteilen, ansonsten ist der Vertrag zustandegekommen.

Mit Übermittlung seiner Daten an den Auftragnehmer, gemäß Bestellformular, erklärt der Auftraggeber verbindlich einen Gebäudeausweis erwerben zu wollen. Falsche Angaben durch den Auftraggeber führen zur Ungültigkeit des Gebäudeausweises. In diesem Fall ist der erstellte Gebäudeenergieausweis zu vernichten.

 

§3 Preise

 

Die im Webauftritt, http://www.energieberatung-mit-energieausweis.de, genannten und ausgewiesenen Preise sind Endpreise, zuzüglich der zur Zeit, Stand 1. März 2010, gültigen Umsatzsteuer von 19%. Die Versandkosten werden angebotsbezogen berechnet und können den jeweiligen Angebot entnommen werden. Es gelten die Preise, die bei Bestätigung der Bestellung des Gebäudeenergieausweises durch den Auftraggeber, im Webauftritt, http://www.energieberatung-mit-energieausweis.de, dokumentiert sind.

 

§4 Zahlungsbedingungen

 

Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt mit der Bestellung des Gebäudeenergieausweises, spätestens jedoch nach Erhalt der Rechnung,
mit einer maximalen Frist von 7 Tagen.

 

§5 Widerrufsrecht

 

Bei der Erstellung eines Gebäudeenergieausweises handelt es sich um eine Dienstleistung, welche ausschließlich mit kundenspezifischen Daten erstellt wird.

Gemäß BGB §312d ist ein Widerrufsrecht in diesem Fall ausgeschlossen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat. Da dieser Sachverhalt genau vorliegt, gewähren wir für die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises kein Widerrufsrecht.

 

§6 Aufrechnung

 

Ein Recht zur Aufrechnung steht den Vertragsparteien gegenseitig nur zu, wenn die aufzurechnenden Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind, oder von beiden Vertragspartnern unbestritten anerkannt werden.

 

§7 Lieferung und Fristen

 

Die Lieferung des Gebäudeenergieausweises erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bestellung. Die Lieferung kann per E-Mail oder an eine Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Ein Überschreiten des Liefertermins berechtigt den Auftraggeber zum Zurücktreten vom Vertrag. Zuvor ist jedoch eine angemessene Nachfrist zu setzen. Hieraus begründete Schadensansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Bei Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer der bereits eingezahlten Rechnungsbetrag zurückerstattet.

 

§8 Haftungsbeschränkungen

 

Die Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers beschränkt sich bei fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmen ist diese Art der Haftung ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die genannten Beschränkungen nicht.

 

§9 Datenschutz

 

Alle personenbezogenen Daten, welche zur Durchführung des Auftrages benötigt werden, werden in maschinenlesbarer Form gespeichert. Die Daten werden vertraulich behandelt. Auf Verlangen des Auftraggebers werden diese nach Erledigung des Auftrages vernichtet bzw. gelöscht. Der Auftraggeber ist mit diesen Regelungen ausdrücklich einverstanden.

 

§10 Schlußbestimmungen

 

Streitigkeiten, die aus dem Vetragverhältnis resultieren, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien sind sich darin einig, das das geltende UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist und keine Anwendung findet.

Als Gerichtsstand für auftretende Streitigkeiten wird für den Fall, das der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen, ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder der Wohnsitz bzw. der Aufhalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

§11 Salvatorische Klausel

 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

Müller Architekten Ingenieure GmbH, Pestalozzistrasse 1, 02708 Löbau, Deutschland, Stand: 1. März 2010

 

 

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