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Energieberatung inklusive Energieausweis mit dena Gütesiegel 

 

EnergieberatungIn der Energieberatung analysieren wir mit Ihnen die energetische Effizienz Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung und geben Ihnen vor Ort Empfehlungen, wie Sie effektiv Energie einsparen können.

Die Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördet und hat das Ziel vorhandenen Energieeinsparpotenziale Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung zu analysieren und auf sinnvolle Weise zu nutzen.

Für die Energieberatung der BAFA hat der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen geschaffen.

Seit dem 1. Mai 2008 wurden die Bedingungen der Vor-Ort-Beratung wesentlich verbessert.

 

 

 

Neue Rahmenbedingungen für die Energieberatung (BAFA)

Seit dem 1. Mai 2008 wurden die Bedingungen die staatlich geförderte Energieberatung wesentlich verbessert. Dabei wurden die Förderbeträge für die Energieberatung im Altbaubestand durch qualifizierte Energieberater bedeutend erhöht und durch zusätzlichen Förderungen für die Integration von Stromsparberatungen und Thermografiegutachten erweitert.

Was wird gefördet:

  • Energieberatungen für Gebäude, deren Bauantrag bzw. deren Bauanzeige bis zum 31.12.1994 gestellt wurden

Bedingungen:

  • Die Gebäudehülle Ihres Gebäudes wurde auf Grund späterer bauliche Veränderungen wie z.B. Anbau oder Aufstockung, zu nicht mehr als 50 % verändert 
  • Ihr Gebäude wurde ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet
  • Ihr Gebäude wird derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt

Höhe der staatlichen Förderung:

  • Energieberatung für Gebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten - 300,00 Euro Zuschuss
  • Energieberatung für Gebäude ab 3 Wohneinheiten - 360,00 Euro Zuschuss
  • Stromeinsparberatung - 50,00 Euro Zuschuss
  • Thermographische Untersuchungen - 100,00 Euro

Wichtig ist dabei, daß alle Beratungsleistungen innerhalb der Vor-Ort-Beratung erfolgen müssen.
Seperate Thermografiegutachten werden vom BAFA mit pauschal 150,00 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.

 
Ablauf der Vor-Ort-Beratung

 

Die Vor-Ort-Beratung lässt sich ganz einfach in 3 Phasen untergliedern:


 

In der 1. Phase analysieren wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort die energetische Substanz Ihres Gebäudes und Ihrer Heiztechnik und berechnen den Energiebedarf Ihres Gebäudes.

 

In der 2. Phase erstellen wir Ihnen den umfassenden Beratungsbericht, inkl. dem bedarfsbasierten Energieausweis für Ihr Gebäude.

 

Im Beratungsbericht werden folgende Punkte dargestellt:

  • der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes, belegt durch Kennzahlen und Energiebilanzen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz durch Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz durch Modernisierungsmaßnahmen
  • Bewertung des möglichen Einsatzes erneuerbarer Energien
  • Bewertung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
 
Der Energiebedarfsausweis umfasst dabei außerdem:
  • die allgemeine Angaben zu Ihrem Gebäude
  • den Heizenergieverbrauchskennwert Ihres Gebäudes
  • den Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Ihres Gebäudes
  • die Modernisierungsempfehlungen
 
In der 3. Phase, dem persönlichen Abschlußgespräch, erläutern wir Ihnen die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und informieren Sie über staatliche Zuschüsse und Förderprogramme.

Sie erhalten somit ein schlüssiges und umfassendes Energiekonzept für Ihr Gebäude.

Selbstverstänlich wird der Antrag für die Förderung Ihrer Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung aller weiteren Formalitäten von uns, als registrierten Energieberater des BAFA, übernommen.
 

 

 

* Angebot gilt bei genehmigter Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für 1- und 2-Familienhäuser. Alle Preise zzgl. Mw.-St zzgl. Anfahrtspauschale. Der Antrag für die Förderung Ihrer Vor-Ort-Beratung wird durch uns übernommen. Die Anfahrtspauschale berechnen wir individuell nach Ihrem Gebäudestandort.

Weitere Preise: Energieberatung für Wohngebäude bis zu 10 Wohneinheiten - 475,00 € zzgl. Mw.St., für jede weitere Wohneinheit - 59,95 € Zuschlag zzgl. Mw.St.

 

 

 

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