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Durch unseren Fördermittel-Check für Solaranlagen erfahren Sie, welche staatlichen Fördermittel Sie für die Neuinstallation oder Erweiterung Ihrer Solaranlage in Anspruch nehmen können. Bitte beantworten Sie dazu einfach unsere Fragen im untenstehenden Formular. Das Ergebnis wird Ihnen nach Ihrer Auswahl angezeigt.
Beabsichtigen Sie die Neuinstallation einer Solaranlage oder die Erweiterung einer bereits bestehenden Solaranlage? Bitte auswählen Neuinstallation Erweiterung
Für welche Verwendung soll die Solaranlage eingesetzt werden? Bitte auswählen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung nur zur Warmwasseraufbereitung
Wie groß ist die Bruttokollektorfläche Ihrer beabsichtigen Solaranlage? Bitte auswählen bis 40 m² mehr als 40 m²
Ergebnis Erweiterungen von bereits betriebenen Solaranlagen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 45 Euro je zusätzlich installierten m² Bruttokollektorfläche gefördert. Des Weiteren können folgende Bonusförderungen beantragt werden: 1. Kesseltauschbonus: 400 Euro Bonus, wenn neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage ein bisher betriebener Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen Heizkessel mit Brennwerttechnik getauscht wird. 2. Kombinationsbonus: 500 Euro Bonus, wenn neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage eine förderfähige Biomasseanlage oder förderfähige Wärmepumpeanlage errichtet wird. 3. Bonus für besonders effiziente Solarkollekturpumpen 50 Euro Bonus, wenn, neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage, eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut wird. 4. Effizienzbonus: Dieser Bonus kann gewährt werden, wenn die förderfähige Solaranlage auf einem effizient gedämmten Wohngebäude, gemäß ENEV 2009, errichtet wird. Höhe des Effizienzbonus: 1,5-facher Betrag der Basisförderung Darüber hinaus können weitere zinsverbilligte Darlehen bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt werden.
Ergebnis Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasseraufbereitung dienen, werden nicht gefördert. Ausnahme: Große Solaranlagen, die im Rahmen der Innovationsförderung förderfähig sind. Die Beantragung von zinsverbilligten Darlehen bei der KfW-Mittelstandsbank wäre eventuell möglich.
Ergebnis Die Neuinstallation von Solaranlagen mit bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 90 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gefördert. Des Weiteren können folgende Bonusförderungen beantragt werden: 1. Kesseltauschbonus: 400 Euro Bonus, wenn neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage ein bisher betriebener Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen Heizkessel mit Brennwerttechnik getauscht wird. 2. Kombinationsbonus: 500 Euro Bonus, wenn neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage eine förderfähige Biomasseanlage oder förderfähig Wärmepumpeanlage errichtet wird. 3. Bonus für besonders effiziente Solarkollekturpumpen 50 Euro Bonus, wenn, neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage, eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut wird. 4. Effizienzbonus: Dieser Bonus kann gewährt werden, wenn die förderfähige Solaranlage auf einem effizient gedämmten Wohngebäude, gemäß ENEV 2009, errichtet wird. Höhe des Effizienzbonus: 1,5-facher Betrag der Basisförderung Darüber hinaus können weitere zinsverbilligte Darlehen bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt werden.
Ergebnis Die Neuinstallation von Solaranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 90 Euro für die ersten 40 m² Bruttokollektorfläche gefördert. Für jeden darüber hinaus angefangenem m² Bruttokollektorfläche sind 45 Euro Förderung möglich. Des Weiteren können folgende Bonusförderungen beantragt werden: 1. Kesseltauschbonus: 400 Euro Bonus, wenn neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage ein bisher betriebener Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen Heizkessel mit Brennwerttechnik getauscht wird. 2. Kombinationsbonus: 500 Euro Bonus, wenn neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage eine förderfähige Biomasseanlage oder förderfähig Wärmepumpeanlage errichtet wird. 3. Bonus für besonders effiziente Solarkollekturpumpen 50 Euro Bonus, wenn, neben der Errichtung einer förderfähigen Solaranlage, eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut wird. 4. Effizienzbonus: Dieser Bonus kann gewährt werden, wenn die förderfähige Solaranlage auf einem effizient gedämmten Wohngebäude, gemäß ENEV 2009, errichtet wird. Höhe des Effizienzbonus: 1,5-facher Betrag der Basisförderung Darüber hinaus können weitere zinsverbilligte Darlehen bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt werden.