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Fördermittel für Photovoltaikanlagen PDF Drucken E-Mail

 

1. KfW - Investitionskredit für Photovoltaikanlagen

 

SolaranlageDie Erzeugung von Solarstrom durch Photovoltaikanlagen wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im KfW-Programm "Investitionskredit für Photovoltaikanlagen" gefördert.

Antragsberechtigt sind dabei insbesondere Privatpersonen oder gemeinützige Organisationen.

Wichtig dabei: Der Antragssteller muss Träger der Investition sein.

Art der Förderung:

Gefördert werden insbesondere Investitionen für die Errichtung,
den Erwerb oder die Erweiterung von Photovoltaikanlagen, bis zu einem Darlehensvolumen
von max. 50.000 Euro.

Neben diesen Investionskosten
werden außerdem noch folgende Leistungen durch die KfW mitfinanziert:

  • Kosten für die Planung der Photovoltaikanlagen
  • Kosten für die Montage der Photovoltaikanlagen
  • Kosten für Messeinrichtungen
  • Netzanschlusskosten


Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% betragen, der maximale Kreditbetrag liegt jedoch bei 50.000 Euro.

Der Zinssatz des Darlehens wird durch die KfW wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben.

Für Darlehen mit einer Laufzeit mit mehr als 5 bzw. 10 Jahren ist der Zinssatz für die ersten 5 bzw. 10 Jahre gleich und wird danach neu festgelegt.

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.
Dabei können die ersten 3 Jahre tilgungsfrei vereinbart werden (Tilgungsfreijahre).

Geringere Laufzeiten von bis zu 10 Jahren, mit mindestens 1 bis max. 2 Tilgungsfreijahren sind auch möglich.

Die Kreditvergabe durch die KfW ist an folgende Bedingungen geknüpft:

1. Der Antrag für den Kredit muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ausgeschlossen sind dabei Sanierungsfälle und Umschuldungen bereits abgeschlossener Investitionen.

2. Die geförderte Solaranlage muss dem gesetzlich anerkannten Stand der Technik für Solaranlagen entsprechen. Nicht gefördert werden z.B. Eigenbauanlagen oder Prototypen.

3. Die Solaranlage muss mindestens 7 Jahre betrieben werden und darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht stillgelegt werden.

Ablauf der Antragsstellung und Kreditvergabe:

Die Kreditvergabe erfolgt durch die KfW ausschließlich über Kreditinstitute, z.B. die Hausbank, die für den durchgeleiteten Kredit die Haftung übernimmt. Der Antrag für Investionsförderungen muss deshalb bei der Hausbank gestellt werden.

Für die Antragsstellung sind dabei die vorgefertigten Formulare der KfW zu verwenden.

Auszahlung: 96 %

Ablauf der Tilgung:

Der Ablauf der Tilgung kann in zwei Phasen eingeteilt werden:

Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist der Kredit in gleich hohen halbjährlichen Raten zu tilgen. Eine außerplanmäßige Zurückzahlung des gesamten Kredites besteht jederzeit.

 

 

Kommentare  

 
0 #1 gunther 2009-06-15 18:39
Vielen Dank für diesen Bericht!
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