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ERP - Umwelt und Energiesparprogramm

 

SolarDas ERP - Umwelt und Energiesparprogramm ist ein weiteres Förderprogramm der KfW-Mittelstandsbank zur Förderung und langfristigen Finanzierung von Investitionen für Umweltschutzmaßnahmen, zu denen auch die Förderung von Solarstromanlagen gehört.

Antragsberechtigt sind:

  • Freiberufler
  • Public-Private Partnerships
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


Wichtig dabei: Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Kleinere und mittlere Unternehmen werden dabei besonders gefördert.

Art der Förderung:

Gefördert werden u.a. Investitionen für die Errichtung, den Erwerb oder die Erweiterung von Photovoltaikanlagen

Der Finanzierungsanteil beträgt dabei bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 500.000 Euro (in den alten Bundesländern) bzw. 1.000.000 Euro (in den neuen Bundesländern und Berlin). Bei kleineren und mittleren Betrieben, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommision erfüllen, erhöht sich der Finanzierungsanteil auf
max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten.

Der Zinssatz des Darlehens wird für die ersten 10 Jahren festgeschrieben. Für die Festlegung des Zinssatz werden die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Wertighaltigkeit der gestellten Sicherheiten des Antragstellers berücksichtigt.

Für die Restlaufzeit gilt der maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen.

Die Kreditlaufzeit beträgt für die alten Bundesländer max. 10 Jahre (bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren) und für den neuen Bundesländer mit Berlin max 15 Jahre (bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren).


Die Kreditvergabe durch die KfW ist an folgende Bedingungen geknüpft:

 

1. Der Antrag für den Kredit muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ausgeschlossen sind dabei Sanierungsfälle und Umschuldungen bereits abgeschlossener Investitionen. Außerdem werden keine Beteiligungnen an juristischen Personen des privaten Rechtes, z.B. Kapitalbeteiligungen mitfinanziert.

2. Die Solaranlage muss den Bestimmungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom 21.04.2004 entsprechen

3. Die geförderte Solaranlage muss dem gesetzlich anerkannten Stand der Technik für Solaranlagen entsprechen. Nicht gefördert werden z.B. Eigenbauanlagen oder Prototypen.

4. Die Solaranlage muss mindestens 7 Jahre betrieben werden und darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht stillgelegt werden.


Ablauf der Antragsstellung und Kreditvergabe:

Die Kreditvergabe erfolgt durch die KfW ausschließlich über Kreditinstitute, z.B. die Hausbank, die für den durchgeleiteten Kredit die Haftung übernimmt. Der Antrag für Investionsförderungen muss deshalb bei der Hausbank gestellt werden.

Für die Antragsstellung sind dabei die vorgefertigten Formulare der KfW zu verwenden.

Auszahlung: 100 %

Ablauf der Tilgung:

Der Ablauf der Tilgung kann in zwei Phasen eingeteilt werden:

Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist der Kredit in gleich hohen halbjährlichen Raten zu tilgen. Eine außerplanmäßige Zurückzahlung des gesamten Kredites besteht jederzeit.

 

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