|
EEG - Vergütung Zusätzliche Einnahmen, für die Installation und den Betrieb von Solaranlagen, lassen sich durch die Einspeisung des erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz erzielen. Die Höhe der Vergütung wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), vom 29.03.2000, geregelt.
Im Erneuerbare Energien Gesetz wurden folgende Vergütungssätze festgelegt:
- Solaranlage auf Freiflächen -> 35,49 Cent pro kWh
- Solaranlage bis 30 kW installierter elektrischer Leistung, auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden -> 46,75 Cent pro kWh
- Solaranlage ab 30 kW installierter elektrischer Leistung, auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden -> 44,48 Cent pro kWh
- Solaranlage ab 100 kW installierter elektrischer Leistung, auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden -> 43,99 Cent pro kWh
Wichtig dabei: Ab dem 1. Jan. 2002 wurde für dann neu in Betrieb genommene Anlagen die jährliche Mindestvergütung um 1% gesenkt.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 17:39 Uhr |