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Fördermittel für Solaranlagen |
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Basisförderung von Solarkollektoren (BAFA) Neben den zinsverbilligten Darlehen der KfW-Mittelstandsbank wird die Errichtung von Solarkollektoranlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Antragsberechtigt sind dabei alle juristischen Personen.
Art der Förderung:
Bei der Basisförderung von Solarkollektoren handelt es sich um einen nichtzurückzahlbares Zuschuss für die Errichtung von Solarkollektoranlagen.
Folgende Zuschüsse sind dabei möglich:
- bei Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasseraufbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche -> 90 Euro je angefangenen m² Bruttokollektorfläche
- bei Erstinstallation von Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche, die zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung mittels Pufferspeichern von min. 100 l genutzt werden -> 90 Euro für die ersten 40 m² Bruttokollektorfläche -> für jeden darüber hinaus errichteten m² Bruttokollektorfläche werden 45 Euro / m² gezahlt
- für die Erweiterung von bereits bestehenden Solarkollektoranlagen um bis 40 m² Solarkollektorfläche -> 45 Euro je zusätzlich installierten m² Bruttokollektorfläche
Darüber hinaus sind folgende Bonusförderungen möglich:
- 400 Euro Zuschuss -> wenn bei der Errichtung der Solarkollektoranlage, der bisher betriebene Kessel ohne Brennwertechnik durch einen der EnEV 2009 entsprechenden Brennwertkessel getauscht wird -> Bedingung: Der betriebene Kessel muss zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung genutzt werden.
- 500 Euro Zuschuss -> wenn bei der Errichtung der Solarkollektoranlage eine förderfähige Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage errichtet wird
- 50 Euro Zuschuss -> wenn bei der Errichtung der Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut wird
Der Zuschuss durch das BAFA ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage gestellt werden
2. Alle durchgeführten Investition, für die ein Zuschuss gewährt werden soll, sind mit Rechnungen zu belegen.
Ablauf der Antragsstellung:
Der Antrag für die Gewährung des Zuschusses wird direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) gestellt. Für die Antragsstellung sind die vorgeschriebenen Antragsformulare des BAFA zu verwenden.
Auszahlung: 100 %
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